Datenschutzordnung
des Fördervereins der Grundschule Höllstein e.V.
Stand vom 24.04.2019
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unter- richtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. (b) DSGVO).
§ 1 Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Vorsitzender des Fördervereins der Grundschule Höllstein e.V. Schulstr.11, 79585 Steinen-Höllstein
kontakt@foerderverein-grundschulehoellstein.de
§ 2 Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
Vor- und Zuname
Geschlecht
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
Geburtsdatum
Eintrittsdatum
Bankverbindung
§ 3 Pressearbeit
Der Verein informiert gegebenenfalls die Tagespresse über besondere Ereignisse. Solche Informationen können überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Ein Widerspruch (oder ein späterer Widerruf) bewirkt, dass veröffentlichte Fotos von der Vereinshomepage und anderen Veröffentlichungen entfernt werden und keine weiteren Fotos eingestellt werden.
Bei Veröffentlichung eines Teamfotos (wenn sich das widersprechende Mitglied mit anderen Personen auf einem Bild befindet) führt der spätere Widerruf grundsätzlich nicht dazu, das Teamfotos entfernt werden müssen.
Gedruckte Ausgaben dürfen weiter genutzt und im Umlauf bleiben. Für neue Druckauflagen werden die spezifischen Bilder dann nicht mehr verwendet.
§ 4 Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens am schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett oder die personenbezogenen Daten des wider- sprechenden Mitglieds werden unkenntlich gemacht (bei Teamfotos).
§ 5 Mitgliederverzeichnisse
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
§ 6 Die Rechte der Mitglieder
Den Mitgliedern stehen beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DSGVO zu:
das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO,
das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO und
§ 7 Datenschutzhinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Internet und in den sozialen Medien veröffentlichten Bilder und Informationen auch von Dritten abgerufen, kopiert und verwendet werden können.
Im Falle eines Widerspruches einer Einwilligung kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einmal veröffentlichte Fotos trotz Löschung durch den Förderverein der Grundschule Höllstein e.V. durch Dritte weiterverwendet werden.
§ 8 Gegenleistung, Rechte Dritter
Eine Vergütung der Leistung/Rechte für die Erstellung und Verwendung des Fotos erfolgt nicht.
§ 9 Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Da- tenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ba- den-Württemberg zur Verfügung.
Die Beschwerde kann online unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/online-beschwerde/ eingereicht werden.
Förderverein der Grundschule Höllstein e.V.
eingetragen beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Reg.Nr.411492
Email: kontakt@foerderverein-grundschulehoellstein.de
Vorsitzender: Dr. Michael Weiß, Hermann-Schöpflin-Str. 1, 79585
Steinen-Höllstein
IBAN: DE35683500480001034636 BIC: SKLODE66 bei der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden IBAN: DE41683915000073013216 BIC: GENODE61SPF bei
der VR-Bank Schopfheim-Maulburg